Geschäftsnummer: | 21.1058 |
Eingereicht von: | Marchesi Piero |
Einreichungsdatum: | 15.09.2021 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Bildung; Studierende; Wollen; Universitäre; Recht; Bundesrat; Zertifikatspflicht; Student; Impfen; Hochschulen; Franken; Muss; Tests; Universitären; Impfzwang; Indirekt; Menschenrechte; Testkosten; Geimpfte; Zugang; Personen; Gedenkt; Staat; Elite; Auszugehen; Staatstreue; Wirtschaft:; Studium; Bereichen; Faktisch |
Matthias Geering, der Kommunikationschef der Universität Basel, hat am 20. August 2021 im Fernsehsender Telebasel erklärt, dass eine Zertifikatspflicht rechtlich nicht umsetzbar sei, weil öffentliche Betriebe allen Personen den Zugang zur Bildung gewährleisten müssten - egal ob geimpft, getestet oder nicht.
Viele universitäre Hochschulen führen nun aber die Zertifikatspflicht ein, was indirekt zu einem Impfzwang führt. Kaum eine Studentin oder ein Student hat die finanziellen Mittel, um die drei Tests zu bezahlen, die als Alternative zur Impfung pro Woche nötig wären. Geht man von 54 Franken pro Test aus, belaufen sich die Testkosten auf rund 700 Franken pro Monat, was in einem durchschnittlichen Studentenbudget der Wohnungsmiete entspricht. Der Bundesrat und die universitären Hochschulen zwingen also die Studierenden, die sich nicht impfen lassen wollen, zu wählen, ob sie lieber studieren oder ein Dach über dem Kopf haben wollen. Zudem ist es widersprüchlich, dass die Arbeitgeber für die Testkosten ihrer Angestellten aufkommen müssen, dass dies aber nicht gilt für Leistungen, die der Staat im Bildungsbereich erbringen muss.
Es ist also von einer offensichtlichen Verletzung des Rechts auf Bildung auszugehen, denn das Studium ist faktisch nur für geimpfte Studierende möglich. Der Staat bewirkt damit eine Zweiteilung der Gesellschaft in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft: Er zieht eine geimpfte und staatstreue Elite heran, die exklusiven Zugang zur Bildung hat, während diese Möglichkeit Personen verwehrt bleibt, die sich nicht impfen lassen wollen, was ihr gutes Recht ist.
Artikel 26 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt klar fest,
dass jeder das Recht auf Bildung hat und dass der Hochschulunterricht allen gleichermassen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen muss. Mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht wird dieses Recht nicht gewährt.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verletzt?
2. Gedenkt der Bundesrat, sofort Abhilfe zu schaffen und diesen indirekten Impfzwang und die Einschränkungen für Studierende, die sich nicht impfen lassen wollen, aufzuheben?
3. Gedenkt er, kostenlose Tests für Studierende der universitären Hochschulen vorzusehen?